Täuschung beim Hauskauf: Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Oktober 2025

Zeigen sich nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie gravierende Schäden oder Probleme mit der Baugenehmigung, hat der Erwerber oftmals keine Handhabe, gegen den Verkäufer vorzugehen. Denn in praktisch allen Hauskaufverträgen findet sich ein Ausschluss der Haftung für Mängel jeglicher Art. Der Käufer muss dann die Kosten der Mangelbeseitigung selbst tragen. Dass ein Rückgriff auf den Verkäufer in Ausnahmefällen doch möglich ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal (Az. 6 O 259/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

„Stahlschock“ könnte jährlich 50 Milliarden Euro . . . ...

Bis zu 50 Milliarden Euro jährlicher Wertschöpfungsverlust drohen der deutschen . . . ... [weiterlesen]

IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen . . . ...

Auch im dritten Quartal 2025 sind die Preise für Immobilien . . . ... [weiterlesen]

Archiv