Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen

Kategorie: Steuern und Recht | 31. Oktober 2025

Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein den Mobilfunkvertrag betreffende Servicebedingungen. Nicht der Handy-Verkäufer, sondern der Mobilfunkanbieter sei Verwender dieser Bedingungen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 117/24).

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Quelle: www.datev.de

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