Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen Rechte

Kategorie: Recht | 18. Juni 2020

Eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt, ist verpflichtet, Tarife über die Vergütung für die Nutzung dieser Rechte nach dem Umfang der von ihr wahrgenommenen Rechte festzusetzen. Das entschied das BVerwG (Az. 8 C 7.19).

Weitere Informationen: Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen Rechte

Quelle: www.datev.de

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