Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Februar 2022

Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. So das BAG (Az. 10 AZR 99/21).

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Quelle: www.datev.de

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