Taxifahrer ist nicht zur Bekundung seiner Arbeitsbereitschaft per Signaltaste im 3-Minuten-Takt verpflichtet

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Laut ArbG Berlin kann ein Taxiunternehmen von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren (Az. 41 Ca 12115/16).

Weitere Informationen: Taxifahrer ist nicht zur Bekundung seiner Arbeitsbereitschaft per Signaltaste im 3-Minuten-Takt verpflichtet

Quelle: www.datev.de

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