Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

Kategorie: Recht | 13. Mai 2019

Der BayVGH hat entschieden, dass die Landeshauptstadt München dem Haus- und Grundbesitzerverein München bestimmte Daten zugänglich machen muss, die der Erstellung des Mietspiegels 2017 zugrunde liegen (Az. 4 B 18.1515).

Weitere Informationen: Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

Quelle: www.datev.de

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