Telefonanbieter darf rechtswidrige Gebühren nicht behalten
Kategorie: Recht | 20. Juli 2017
Die mobilcom-debitel GmbH muss Gewinne aus einer rechtswidrigen Nichtnutzungsgebühr an die Staatskasse abführen. Das Landgericht Kiel verurteilte das Unternehmen zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages (Az. 4 O 95/13). Geklagt hatte der vzbv in einem mehrstufigen Gewinnabschöpfungsverfahren.
Weitere Informationen: Telefonanbieter darf rechtswidrige Gebühren nicht behalten
Quelle: www.datev.de