Testamentsauslegung: „Dann erben unsere gemeinsamen Abkömmlinge“
Kategorie: Recht | 9. Januar 2020
Das Wort „Abkömmlinge“ in einem Testament ist nicht allein auf Kinder beschränkt, sondern umfasst auch Enkel, Urenkel usw. So entschied das OLG Oldenburg unter Hinweis auf § 1924 BGB (Az. 3 U 24/18).
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Quelle: www.datev.de