Tonnagebesteuerung: Auflösung des Unterschiedsbetrages (§ 5a Abs. 4 EStG) bei Tod des Gesellschafters

Kategorie: Steuern | 24. Mai 2019

Das FG Hamburg hat zur Tonnagebesteuerung entschieden, dass der sog. Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 des EStG in jedem Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils dem Gewinn gem. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG hinzuzurechnen ist, d. h. auch im Falle des Todes eines Gesellschafters (Az. 2 K 247/16).

Weitere Informationen: Tonnagebesteuerung: Auflösung des Unterschiedsbetrages (§ 5a Abs. 4 EStG) bei Tod des Gesellschafters

Quelle: www.datev.de

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