Transparenz bei Versicherungsvergleich

Kategorie: Recht | 11. Mai 2020

Das Vermittlungsportal Verivox muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das LG Heidelberg nach einer Klage des vzbv entschieden. Verivox hatte nach Auffassung des vzbv nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anbieter im Vergleich fehlten (Az. 6 O 7/19).

Weitere Informationen: Transparenz bei Versicherungsvergleich

Quelle: www.datev.de

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