Trinkgeld mindert den Arbeitslosengeld-II-Anspruch grundsätzlich nur, wenn es 10 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juli 2022
Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des ALG II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt. So das BSG (Az. B 7/14 AS 75/20 R).
Quelle: www.datev.de