Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Kategorie: Recht | 16. März 2018
Laut BGH kann bei Sanierungsmaßnahmen, die der üblichen Instandsetzung oder (ggf. zugleich) der Modernisierung des Sondereigentums dienen, im Grundsatz ein verbessertes Schallschutzniveau nicht beansprucht werden, so dass unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich sind (Az. V ZR 276/16).
Weitere Informationen: Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Quelle: www.datev.de