U2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten

Kategorie: Recht | 27. September 2017

Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten, selbst wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ einstufen. So entschied das BSG (Az. B 1 KR 31/16 R).

Weitere Informationen: U2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Eilantrag gegen „Gendern in der Schule“ . . . ...

Das VG Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen die . . . ... [weiterlesen]

Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund . . . ...

Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- . . . ... [weiterlesen]

Archiv