Übergangszuschuss als Leistung der betrieblichen Altersversorgung
Kategorie: Recht | 20. März 2018
Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt. So entschied das BAG (Az. 3 AZR 277/16).
Weitere Informationen: Übergangszuschuss als Leistung der betrieblichen Altersversorgung
Quelle: www.datev.de