Übermittlung behördlicher Akten: Ab 2028 gelten einheitliche technische Standards

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2025

Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 01.01.2028. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

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Quelle: www.datev.de

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