Übernahme von Kosten für Baumfällung durch Wohngebäudeversicherung

Kategorie: Recht | 20. Oktober 2017

Das AG München entschied, dass es vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen abhängt, ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes auf einem Nachbargrundstück von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden (Az. 155 C 510/17).

Weitere Informationen: Übernahme von Kosten für Baumfällung durch Wohngebäudeversicherung

Quelle: www.datev.de

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