Überprüfung Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil
Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2022
Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 20 W 98/21).
Quelle: www.datev.de