Überprüfung Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil

Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2022

Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 20 W 98/21).

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Quelle: www.datev.de

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