Überprüfung von Führerscheinen durch die Arbeitgeber

Kategorie: Steuern und Recht | 1. September 2025

Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen und dabei selbst Halter des Fahrzeugs bleiben, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“ (BT-Drs. 21/1386).

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Quelle: www.datev.de

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