Überschreitung von Grenzwerten genügt nicht schon für das Verhängen von zonenbezogenen Fahrverboten in Frankfurt am Main
Kategorie: Recht | 18. Dezember 2018
Der VGH Hessen hat entschieden, dass eine Überschreitung von Grenzwerten nicht schon für das Verhängen von zonenbezogenen Fahrverboten in Frankfurt am Main genügt. Vorerst wird es daher in Frankfurt keine Diesel-Fahrverbote geben (Az. 9 A 2037/18.Z, 9 B 2118/19).
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Quelle: www.datev.de