Umfrage eines Journalisten nur vor Gerichtsgebäude zulässig – Hausverbot zum Schutz von Besuchern der Gerichtsvollzieher zulässig

Kategorie: Recht | 28. August 2017

Ein Hausverbot zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Gerichtsbesuchern, insbesondere Vollstreckungsschuldnern, und Gerichtsbediensteten kann auch gegenüber einem Vertreter der Presse gerechtfertigt sein. So entschied der VGH Baden-Württemberg (Az. 1 S 893/17).

Weitere Informationen: Umfrage eines Journalisten nur vor Gerichtsgebäude zulässig – Hausverbot zum Schutz von Besuchern der Gerichtsvollzieher zulässig

Quelle: www.datev.de

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