Umgangsvereinbarung nicht eingehalten: Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter

Kategorie: Recht | 27. November 2017

Das OLG Oldenburg entschied, dass gegen eine Kindesmutter ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn sie entgegen der Umgangsvereinbarung den Umgang des Kindes mit dem Vater nicht ermöglicht (Az. 4 WF 151/17).

Weitere Informationen: Umgangsvereinbarung nicht eingehalten: Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter

Quelle: www.datev.de

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