Umnutzung einer wegen Corona-Schutzmaßnahmen geschlossenen Gaststätte als Ladengeschäft ist genehmigungsbedürftig
Kategorie: Recht | 20. April 2020
Das VG Köln entschied, dass ein Gastwirt, der seine wegen der Corona-Krise geschlossene Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren nutzen will, für diese Umnutzung eine baurechtliche Genehmigung braucht (Az. 2 L 688/20).
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Quelle: www.datev.de