Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind

Kategorie: Steuern und Recht | 5. März 2024

Das BMF veröffentlicht die neue Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind, ausführen (Az. III C 3 – S-7327 / 22 / 10001 :001).

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Quelle: www.datev.de

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