Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen – Nebenbestimmungen des BMBF

Kategorie: Steuern | 6. August 2020

Das BMBF hat seine ressortspezifischen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kosten- und Ausgabenbasis zur Projektförderung überarbeitet. Diese gelten für BMBF-Projekte mit einem Laufzeitbeginn ab dem 19. April 2018. Das BMF hat daher Abschn. 10.2. Abs. 10 UStAE geändert (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10001 :004).

Weitere Informationen: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen – Nebenbestimmungen des BMBF

Quelle: www.datev.de

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