Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Oktober 2024
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kartellschadensersatz Stellung genommen. Demnach sind Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens echter Schadensersatz (Az. III C 2 – S 7100/19/10004 :006).
Quelle: www.datev.de