Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG

Kategorie: Steuern | 10. August 2017

Das BMF-Schreiben gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i. S. d. Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i. S. d Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt (Az. III C 3 – S-7493 / 07 / 10001).

Weitere Informationen: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv