Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Kategorie: Steuern | 5. Januar 2018
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, auf den Stand vom 01.01.2018 aktualisiert (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10001).
Weitere Informationen: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Quelle: www.datev.de