Umsetzung von EU-Richtlinie
Kategorie: Recht | 28. Februar 2020
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (19/17288) vorgelegt. Damit sollten öffentlich-rechtliche Körperschaften, also Kammern, dazu verpflichtet werden, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 zu beachten.
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Quelle: www.datev.de