Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt und auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Juli 2022

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sog. Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.

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Quelle: www.datev.de

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