Unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden ist kein Arbeitslohn

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Mai 2021

Das FG Düsseldorf entschied, dass die unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden keinen Arbeitslohn darstellt (Az. 14 K 2158/16).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater . . . ...

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater . . . ... [weiterlesen]

Apple Watch darf nicht als „CO2 . . . ...

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Apple die Werbung „Die . . . ... [weiterlesen]

Archiv