Unfall auf dem Tempelhofer Feld – gilt die Straßenverkehrsordnung?

Kategorie: Recht | 2. Oktober 2017

Das Tempelhofer Feld ist ein beliebter Ort, um Freizeitaktivitäten zu entfalten. Das Gelände wird u. a. von Joggern, Inline-Skatern, Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt. Das KG Berlin entschied, dass auf dem Tempelhofer Feld einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind, ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen (Az. 22 U 174/16).

Weitere Informationen: Unfall auf dem Tempelhofer Feld – gilt die Straßenverkehrsordnung?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen . . . ...

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien . . . ... [weiterlesen]

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung . . . ...

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung . . . ... [weiterlesen]

Archiv