Unfall auf dem Tempelhofer Feld – gilt die Straßenverkehrsordnung?

Kategorie: Recht | 2. Oktober 2017

Das Tempelhofer Feld ist ein beliebter Ort, um Freizeitaktivitäten zu entfalten. Das Gelände wird u. a. von Joggern, Inline-Skatern, Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt. Das KG Berlin entschied, dass auf dem Tempelhofer Feld einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind, ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen (Az. 22 U 174/16).

Weitere Informationen: Unfall auf dem Tempelhofer Feld – gilt die Straßenverkehrsordnung?

Quelle: www.datev.de

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