Unfall mit privatem Kfz bei Dienstfahrt: kein Ersatz des Höherstufungsschadens der Kfz Haftpflichtversicherung

Kategorie: Recht | 2. Januar 2018

Verursacht ein Beamter bei dienstlicher Nutzung seines privaten Kraftfahrzeugs einen Schaden am Fahrzeug eines Dritten und werden infolgedessen die Beiträge zu seiner Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung höhergestuft, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Beamten gegen seinen Dienstherrn. So entschied das VG Trier (Az. 7 K 11815/17).

Weitere Informationen: Unfall mit privatem Kfz bei Dienstfahrt: kein Ersatz des Höherstufungsschadens der Kfz Haftpflichtversicherung

Quelle: www.datev.de

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