Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

Kategorie: Recht | 29. Mai 2019

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt auch vor, wenn gewöhnlich ein vereinbarter Treffpunkt aufgesucht wird, um das Juweliergeschäft gemeinsam zu öffnen. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. S 19 U 123/18).

Weitere Informationen: Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

Quelle: www.datev.de

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