Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018
Das AG Frankfurt entschied, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls der Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten muss, wenn das Gutachten Fehler hat (Az. 31 C 1884/16 (17)).
Weitere Informationen: Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen
Quelle: www.datev.de