Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018

Das AG Frankfurt entschied, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls der Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten muss, wenn das Gutachten Fehler hat (Az. 31 C 1884/16 (17)).

Weitere Informationen: Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

Quelle: www.datev.de

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