Ungarn muss ausländische und inländische Hochschulen gleichbehandeln

Kategorie: Recht | 5. März 2020

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott muss Ungarn ausländische und inländische Hochschulen gleichbehandeln. Die 2017 in Ungarn eingeführten Erfordernisse eines völkerrechtlichen Vertrags mit dem Herkunftsstaat und einer dortigen tatsächlichen Lehrtätigkeit seien nicht mit dem Unionsrecht und dem Recht der WTO vereinbar (Rs. C-66/18).

Weitere Informationen: Ungarn muss ausländische und inländische Hochschulen gleichbehandeln

Quelle: www.datev.de

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