Ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum

Kategorie: Recht | 13. Juli 2018

Wer ausstehende Miete für ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum (hier: an kuwaitische Medizintouristen) zu heftig einfordert, kann diesen verlieren. Es stellt eine erhebliche und schuldhafte, da vorsätzliche, Pflichtverletzung im Rahmen des Mietverhältnisses dar. So das AG München (Az. 411 C 2150/17).

Weitere Informationen: Ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum

Quelle: www.datev.de

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