Ungenehmigte Video(mit)beobachtung des Nachbargrundstücks unzulässig

Kategorie: Recht | 15. Juni 2018

Die ungenehmigte Beobachtung des Nachbargrundstücks mittels einer auf dem eigenen Grundstück installierten Kamera ist unzulässig, wenn der angrenzende öffentliche Bereich oder benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von der Kamera erfasst werden. Dies entschied das AG München (Az. 172 C 14702/17).

Weitere Informationen: Ungenehmigte Video(mit)beobachtung des Nachbargrundstücks unzulässig

Quelle: www.datev.de

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