Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stattgegeben, der in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, für den aber eine Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wie für ledige Versicherte berechnet worden war (Az. 1 BvR 3087/14).
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Quelle: www.datev.de