Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene Patienten ist kein Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Juni 2021
Gibt ein Arzt gerichtlich geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten. Dies entschied das VG Berlin (Az. 90 K 2.19 T).
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Quelle: www.datev.de