Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

Kategorie: Recht | 4. April 2019

Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 8 SO 12/17 R).

Weitere Informationen: Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

Quelle: www.datev.de

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