Unterkunftskosten in der Stadt Hof und im Landkreis Hof

Kategorie: Recht | 15. Juni 2018

Das LSG Bayern hatte in zwei Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II über die Höhe des Arbeitslosengeldes II zu entscheiden. Die beklagten Jobcenter berücksichtigten bei der Leistungsberechnung statt der von den Leistungsberechtigten geschuldeten tatsächlichen Mieten lediglich die aus Sicht der Jobcenter für einen Ein-Personen-Haushalt bzw. für einen Vier-Personen-Haushalt angemessenen Kosten (Az. L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16).

Weitere Informationen: Unterkunftskosten in der Stadt Hof und im Landkreis Hof

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv