Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke im Internet

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018

Der BGH entschied, dass der Besucher eines Kunstmuseums, der unter Verstoß gegen das Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, vom Betreiber des Museums auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung in Anspruch genommen werden kann (Az. I ZR 104/17).

Weitere Informationen: Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke im Internet

Quelle: www.datev.de

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