Unwirksame AGB: Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Dezember 2024

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig war. Unzulässig sei es jedoch, die Kündigung an die Schriftform zu binden. Kraft Gesetzes reiche die Textform (Az. 6 U 206/23).

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Quelle: www.datev.de

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