Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings
Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017
Der BGH hat klargestellt, dass eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags wegen fehlender Transparenz unwirksam ist, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss (Az. XII ZR 1/17).
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Quelle: www.datev.de