Unwirksamkeit der Regelung zur Zuständigkeit des Zentralen Kindergeldservice
Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2024
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice Magdeburg durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit (Nr.12/2022 vom 27.01.2022) nicht wirksam begründet worden ist (Az. 16 K 16111/23).
Quelle: www.datev.de