Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse
Kategorie: Recht | 12. September 2017
Der BGH hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen (Az. XI ZR 590/15).
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Quelle: www.datev.de