Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

Kategorie: Recht | 12. September 2017

Der BGH hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen (Az. XI ZR 590/15).

Weitere Informationen: Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

Quelle: www.datev.de

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