Unwirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärung kein Hinderungsgrund für Zwangsvollstreckung
Kategorie: Recht | 16. August 2018
Das LAG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen nicht deshalb unzulässig ist, weil die Allgemeinverbindlicherklärungen der anspruchsbegründenden Tarifverträge unwirksam waren (Az. 5 Sa 99/18).
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Quelle: www.datev.de