Unzulässige Datenerhebung für die Zweitwohnungsteuer in Görlitz

Kategorie: Steuern | 12. Juni 2018

Das Sächsische OVG hat entschieden, dass das Studentenwerk Dresden nicht verpflichtet ist, der Stadt Görlitz als Steuerbehörde für Zwecke der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer die Namen der Studierenden mitzuteilen, die in Studentenwohnheimen in Görlitz ein Zimmer oder eine Wohnung gemietet haben (Az. 4 A 580/15).

Weitere Informationen: Unzulässige Datenerhebung für die Zweitwohnungsteuer in Görlitz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Schutz vor Handelsumlenkung: EU-Kommission richtet neues . . . ...

Die EU-Kommission will den europäischen Markt besser vor den indirekten . . . ... [weiterlesen]

Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters – . . . ...

Mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters gibt die EU-Kommission jährlich . . . ... [weiterlesen]

Archiv