Unzulässige Süßung von Qualitätswein
Kategorie: Recht | 21. März 2018
Qualitätswein oder Prädikatswein darf nur mit Traubenmost gesüßt werden. Eine Erhöhung der Süße durch Saccharose (Kristallzucker) ist nicht erlaubt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 11751/17.OVG).
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Quelle: www.datev.de