Unzulässige Umgehung der Rechtsprechung des BFH über die sachliche Unzuständigkeit für das Erhebungsverfahren in Kindergeldsachen durch „virtuelle“ Abordnung einzelner Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Recklinghausen – Familienkasse Inkasso
Kategorie: Steuern und Recht | 23. September 2022
Das FG Niedersachsen entschied, dass die Verwaltungsakte im Erhebungsverfahren in Kindergeldsachen der sachlich unzuständigen Agentur für Arbeit Recklinghausen – Familienkasse Inkasso – auch dann rechtswidrig sind, wenn sie von dieser unter dem Briefkopf der zuständigen Familienkasse erlassen werden (Az. 3 K 113/22).
Quelle: www.datev.de